B2B · KILES Core · Stand August 2026
KILES Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung von KILES Core durch Unternehmen und Organisationen.
1. Über KILES und Geltungsbereich
Anbieter der KILES Software ist:
Julius Hahn – KILES App
c/o MDC#kiles
Welserstraße 3
87463 Dietmannsried
Deutschland
E-Mail: info@kiles.app
Kunde ist das Unternehmen bzw. die Organisation, für die KILES genutzt wird.
KILES richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Nutzung als Verbraucher ist nicht vorgesehen.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für KILES Core.
KILES Core stellt KI-gestützte Gesprächsanalysen für Sales Coaching, Gesprächsreflexion und Qualitätsentwicklung bereit. Gesprächsinhalte werden dabei zur Bereitstellung dieser Funktionen verarbeitet und nicht für eigenständige Produktverbesserungs-, Trainings- oder Marketingzwecke von KILES verwendet.
Die kostenlose Demo umfasst ausschließlich KILES Core.
2. Demo-Start
Mit Klick auf „Kostenlose Demo starten" beginnt die auf dieser Seite beschriebene KILES Demo für das angegebene Unternehmen. Für die Nutzung von KILES gelten diese Nutzungsbedingungen.
Die auf dieser Seite angezeigten Angaben zu Unternehmen, Nutzerzahl und Demozeitraum ergänzen diese Nutzungsbedingungen. Diese Seite wird in den weiteren KILES Vereinbarungen als „Order Form" bezeichnet.
Für die individuellen Angaben zur Demo ist die Darstellung auf dieser Seite maßgeblich.
Die beim Demo-Start geltende Fassung dieser Nutzungsbedingungen ist über den bereitgestellten Link zugänglich und kann gespeichert werden.
https://home.kiles.app/legal/terms3. KILES Core
KILES Core ist eine webbasierte Software für KI-gestützte Gesprächsanalyse, Sales Coaching, Gesprächsreflexion und Qualitätsentwicklung.
Für die Gesprächsanalyse nutzt KILES das von Google Meet bereitgestellte Transkript sowie die für die Zuordnung und Bereitstellung der Analyse erforderlichen Meeting- und technischen Informationen.
Nutzer verbinden hierfür ihr vorgesehenes Google-Workspace-Konto über den innerhalb von KILES bereitgestellten Google-Prozess.
KILES erstellt aus den für die jeweilige Analyse verfügbaren Informationen strukturiertes Gesprächsfeedback und stellt dieses den jeweils berechtigten Nutzern innerhalb von KILES bereit.
Für die vorgesehenen Funktionen ist eine geeignete Google-Workspace- und Google-Meet-Umgebung erforderlich. Der Kunde stellt die hierfür in seinem Verantwortungsbereich erforderlichen Voraussetzungen und Berechtigungen bereit.
KILES kann Funktionen, Benutzeroberflächen, Analyseverfahren, Workflows und technische Abläufe im Rahmen der Produktweiterentwicklung anpassen, solange die vereinbarte Nutzung dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
4. Kostenlose Demo
Die KILES Demo ist vollständig kostenlos.
Die Demo läuft für den auf der Demo-Seite angegebenen Zeitraum und endet anschließend automatisch.
Es findet keine automatische kostenpflichtige Verlängerung statt.
Eine kostenpflichtige Nutzung von KILES entsteht nur, wenn diese später ausdrücklich gesondert vereinbart wird.
5. Zulässige Nutzung und Accounts
KILES-Zugänge sind grundsätzlich personenbezogen. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Account-Sharing sowie die unberechtigte Weitergabe persönlicher KILES- oder Google-Zugänge sind nicht gestattet.
KILES darf nur rechtmäßig und für die vorgesehenen geschäftlichen Zwecke eingesetzt werden. Sicherheits-, Zugriffs- und Freigabemechanismen dürfen nicht manipuliert oder umgangen werden.
Eine unberechtigte Bereitstellung von KILES an Dritte, ein missbräuchliches automatisiertes Auslesen sowie Reverse Engineering oder vergleichbare Eingriffe sind nicht gestattet, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt.
KILES dient Sales Coaching, Gesprächsreflexion und Qualitätsentwicklung. KILES-Ergebnisse dürfen nicht als alleinige oder maßgebliche Grundlage erheblicher Personalentscheidungen verwendet werden.
Scores, Prozentwerte, Durchschnittswerte, Teamübersichten und andere Analyseindikatoren beziehen sich auf die jeweils analysierten Gespräche und den dafür eingesetzten Bewertungsrahmen. Sie stellen keine objektive Gesamtbewertung der allgemeinen Arbeitsleistung, Eignung, Produktivität oder persönlichen Qualität einer Person dar.
Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung von KILES in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass erforderliche Rechtsgrundlagen und Informationspflichten berücksichtigt sowie gegebenenfalls notwendige interne Freigabe-, Datenschutz- oder Mitbestimmungsprozesse durchgeführt werden.
6. KI-Ergebnisse
KILES erstellt KI-gestützte Gesprächsanalysen auf Grundlage der für die jeweilige Analyse verfügbaren Informationen und des eingesetzten Analyseverfahrens.
KI-generierte Ergebnisse können unvollständig, fehlerhaft, missverständlich oder kontextabhängig sein. Sie sollen daher unter Berücksichtigung des jeweiligen Gesprächskontexts fachlich eingeordnet und nicht ungeprüft als verbindliche Tatsachenfeststellung behandelt werden.
KILES stellt die vereinbarten Softwarefunktionen bereit, garantiert jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsatzsteigerungen, Geschäftsabschlüsse oder vergleichbaren Ergebnisse zugesagt.
KILES und die innerhalb von KILES bereitgestellten allgemeinen Informationen ersetzen keine individuelle Rechts-, Datenschutz-, Arbeitsrechts- oder Steuerberatung.
7. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit KILES im Rahmen von KILES Core personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend der .
Die dort bezeichneten Datenschutz- und Sicherheitsunterlagen konkretisieren insbesondere die Schutzmaßnahmen, den Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter sowie Regelungen zu Speicherung, Löschung und Datenlebenszyklen.
Aktuelle Informationen zu Datenschutz, Sicherheit und Datenverarbeitung stellt KILES im bereit.
Soweit der AVV oder die dort bezeichneten Datenschutz- und Sicherheitsregelungen einen Gegenstand spezieller regeln, gehen diese spezielleren Regelungen für diesen Bereich vor.
8. Betrieb und Verfügbarkeit
KILES ist auf einen stabilen und zuverlässigen Betrieb ausgerichtet.
Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit, bestimmte Reaktionszeiten oder ein 24/7-Support werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
KILES darf Wartungen, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Fehlerbehebungen und technische Anpassungen durchführen. Planbare wesentliche Wartungsmaßnahmen werden nach Möglichkeit so vorgenommen, dass Beeinträchtigungen gering bleiben.
Einzelne Funktionen von KILES bauen auf Google Workspace, Google Meet und weiteren für die Bereitstellung erforderlichen technischen Diensten auf. KILES haftet für Störungen solcher Dienste nur, soweit KILES die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat.
KILES kann die Software insbesondere aufgrund von Sicherheitsanforderungen, Fehlerbehebungen, gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen oder Änderungen technisch eingebundener Dienste weiterentwickeln und anpassen.
Über wesentliche Änderungen, die die vereinbarte Nutzung erheblich beeinträchtigen können, informiert KILES den Kunden angemessen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
9. Rechte und Vertraulichkeit
Der Kunde erhält für die Dauer der Nutzung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, KILES im vereinbarten Umfang für eigene interne Geschäftszwecke durch seine berechtigten Nutzer zu verwenden.
Alle Rechte an der KILES Software und ihren geschützten Bestandteilen verbleiben bei KILES bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Dazu gehören insbesondere Software, Benutzeroberflächen, Funktionen, Workflows, Analyseverfahren, interne Konfigurationen, Bewertungslogiken, Dokumentationen, Designs und Marken.
Durch die Nutzung von KILES werden keine Eigentumsrechte an Kundendaten auf KILES übertragen. Gesetzliche Rechte auf Auskunft, Rückgabe, Export oder Anbieterwechsel bleiben unberührt.
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung der vereinbarten Nutzung oder auf einer sonstigen rechtmäßigen Grundlage.
Hierzu zählen insbesondere Kundendaten, Zugangsdaten, Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige nicht öffentliche geschäftliche oder technische Informationen.
Zugriff auf vertrauliche Informationen wird auf Personen beschränkt, die diesen für einen zulässigen Zweck benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch nach Ende der Nutzung fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
10. Haftung
KILES haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien, soweit diese das eingetretene Risiko erfassen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KILES nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus der vereinbarten Nutzung. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Beginn der Nutzung vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von KILES bei leichter Fahrlässigkeit für sämtliche Schäden innerhalb eines Vertragsjahres insgesamt auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt:
- die vom Kunden für die betroffenen KILES-Leistungen innerhalb der zwölf Monate vor dem schadensbegründenden Ereignis tatsächlich gezahlten bzw. geschuldeten Nettoentgelte oder
- 10.000 €.
Bei einer vollständig kostenlosen Nutzung beträgt dieser Haftungshöchstbetrag grundsätzlich 10.000 € je Vertragsjahr.
Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere zwingende datenschutzrechtliche Ansprüche, bleiben unberührt. Ein Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
KILES haftet nicht allein deshalb für einen Ausfall oder Fehler eines externen technischen Dienstes, weil dieser für eine KILES-Funktion eingesetzt wird. Soweit ein Schaden auf einer von KILES zu vertretenden Pflichtverletzung beruht, gelten die vorstehenden Haftungsregelungen.
Soweit berechtigte Ansprüche Dritter auf einem vom Kunden oder seinen Nutzern zu vertretenden rechtswidrigen oder entgegen diesen Nutzungsbedingungen erfolgenden Einsatz von KILES beruhen, stellt der Kunde KILES im gesetzlich zulässigen Umfang von diesen Ansprüchen frei. Dies gilt nicht, soweit KILES den Anspruch durch eigenes schuldhaftes Verhalten verursacht hat.
11. Ende der Nutzung und Anbieterwechsel
Die kostenlose Demo endet automatisch zu dem auf der Demo-Seite angegebenen Zeitpunkt.
Mit dem Ende der Demo können die zugehörigen Nutzerzugänge deaktiviert und neue Analysen beendet werden. Die weitere Behandlung bereits verarbeiteter Daten richtet sich nach dem AVV, den dort bezeichneten Lösch- und Retentionregelungen sowie den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben.
Das Recht beider Seiten, die Nutzung aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden, bleibt unberührt.
Soweit die gesetzlichen Bestimmungen des EU Data Act über den Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten auf KILES und die jeweilige Nutzung Anwendung finden, unterstützt KILES den Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter, auf eigene IKT-Infrastruktur oder bei der Löschung exportierbarer Daten und digitaler Vermögenswerte.
Soweit diese gesetzlichen Wechselregeln anwendbar sind, beträgt die maximale Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechselprozesses höchstens zwei Monate. Der Wechsel erfolgt grundsätzlich innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen, soweit dies technisch durchführbar ist.
Ist dieser Zeitraum technisch nicht durchführbar, informiert KILES den Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und benennt einen zulässigen alternativen Übergangszeitraum.
Die im Wechselprozess bereitgestellten exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte werden nach Abschluss des Übergangszeitraums mindestens für den gesetzlich vorgesehenen Abrufzeitraum verfügbar gehalten und anschließend nach Maßgabe der gesetzlichen und vereinbarten Löschregelungen gelöscht.
KILES stellt, soweit gesetzlich erforderlich, Informationen über verfügbare Wechselverfahren, Datenformate und bekannte technische Einschränkungen bereit.
12. Schlussbestimmungen
KILES darf den Kunden, dessen Namen, Logo oder Marke nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung öffentlich als Referenz verwenden.
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus der Nutzung von KILES nur mit vorheriger Zustimmung von KILES auf Dritte übertragen, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
KILES darf die Vereinbarung auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern berechtigte Interessen des Kunden dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen oder individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben unberührt.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht, soweit eine Gegenforderung aus demselben Rechtsverhältnis stammt oder ein Ausschluss gesetzlich unzulässig wäre. Zurückbehaltungsrechte können grundsätzlich nur wegen Ansprüchen aus demselben Rechtsverhältnis geltend gemacht werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingendes Unionsrecht und sonstige zwingend anwendbare Vorschriften bleiben unberührt.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand der allgemeine Gerichtsstand von KILES, sofern nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
Einbezogene Vertrags- und Datenschutzunterlagen
Mit Annahme dieser Nutzungsbedingungen werden für KILES Core ergänzend der KILES Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / DPA), die KILES TOM-Anlage, die KILES Subprozessor- und Transfer-Anlage, die KILES Zulässige und unzulässige Nutzung, die KILES Lösch- und Retention-Anlage sowie die KILES Betriebsrat-/DSB-Kundenpflichten in der beim Vertragsschluss über das KILES Legal & Security Center bereitgestellten Fassung einbezogen.
Für Verträge, die auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen geschlossen werden, ersetzen diese Nutzungsbedingungen den bisherigen KILES SaaS-Hauptvertrag als allgemeinen rechtlichen Rahmen. Verweise in den vorstehend genannten Vertragsanlagen auf den „KILES SaaS-Hauptvertrag“ gelten insoweit als Verweise auf diese Nutzungsbedingungen. Verweise auf die „Order Form“ beziehen sich auf die jeweilige elektronische KILES-Bestellseite gemäß Abschnitt 2.
Soweit eine der einbezogenen Anlagen einen bestimmten Gegenstand spezieller regelt, geht sie für diesen Gegenstand den allgemeinen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen vor.
Legal & Security Center
B2B · KILES Core · Stand August 2026
KILES Legal & Security Center
Vertrag, Datenschutz und Sicherheit auf einen Blick
Hier finden Sie die aktuellen Vertrags-, Datenschutz- und Sicherheitsunterlagen zu KILES Core.
KILES stellt die maßgeblichen Unterlagen transparent und thematisch geordnet bereit. Die Kurzüberblicke auf dieser Seite dienen einer schnellen und verständlichen Orientierung.
Für die jeweiligen rechtlichen, technischen und datenschutzrechtlichen Einzelheiten sind die vollständig verlinkten Dokumente maßgeblich.
KILES Core auf einen Blick
Für Gesprächscoaching entwickelt
KILES Core unterstützt Sales Coaching, Gesprächsreflexion und Qualitätsentwicklung.
KILES ist nicht als System vorgesehen, dessen Ergebnisse alleinige oder maßgebliche Grundlage erheblicher Personalentscheidungen sind.
Zweckgebundene Verarbeitung
Gesprächsdaten werden in KILES Core zur Erbringung der vereinbarten KILES-Leistung verarbeitet.
Sie sind bei KILES Core nicht für eigenständige Produktverbesserungs-, Trainings-, Marketing- oder sonstige vom Kundenauftrag unabhängige Zwecke von KILES vorgesehen.
Definierte Schutz- und Löschprozesse
KILES setzt unter anderem Rollen- und Zugriffskontrollen, Mehrfaktor-Authentifizierung, Verschlüsselung sowie dokumentierte Datenlebenszyklen ein.
Vollständige Transkriptgrundlagen und strukturierte KILES-Analysen werden dabei als getrennte Datenkategorien behandelt.
1. Vertrag & Auftragsverarbeitung
KILES Nutzungsbedingungen
Die KILES Nutzungsbedingungen bilden den allgemeinen vertraglichen Rahmen für die Nutzung von KILES Core.
Sie regeln insbesondere Demo, Leistungsumfang, Accounts, zulässige Nutzung, KI-Ergebnisse, Vertraulichkeit, Haftung und Vertragsende.
Was regeln die Nutzungsbedingungen?▾
Die Nutzungsbedingungen beantworten insbesondere:
- wer Vertragspartner ist und für wen KILES angeboten wird,
- wie die kostenlose Demo beginnt und endet,
- welchen Zweck KILES Core erfüllt,
- welche grundlegenden Nutzungsregeln gelten,
- wie KI-Ergebnisse einzuordnen sind,
- welche allgemeinen Rechte und Pflichten beide Seiten haben,
- wie der AVV und die ergänzenden Vertragsanlagen eingebunden werden,
- welche Regeln zu Haftung und Vertragsende gelten.
Kurz gesagt: Die Nutzungsbedingungen konzentrieren sich auf den eigentlichen SaaS-Vertrag. Die detaillierten Datenschutz-, Sicherheits-, Dienstleister- und Datenlebenszyklusregelungen befinden sich in den speziell dafür vorgesehenen Vertragsunterlagen.
Allgemeiner Vertragsrahmen für neue KILES-Core-Abschlüsse · Stand August 2026
Auftragsverarbeitungsvertrag – AVV / DPA
Der KILES AVV / DPA regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KILES im Auftrag des Kunden.
Was regelt der AVV?▾
Der AVV beschreibt insbesondere:
- Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Auftragsverarbeitung,
- Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen,
- Verarbeitung auf dokumentierte Weisung des Kunden,
- Vertraulichkeitsanforderungen,
- technische und organisatorische Maßnahmen,
- Unterstützung bei Betroffenenrechten und Datenschutzpflichten,
- Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter,
- Datenübermittlungen,
- Behandlung von Datenschutzvorfällen,
- Löschung, Rückgabe, Retention und Offboarding,
- Informations- und Prüfungsrechte des Kunden.
KILES verarbeitet personenbezogene Daten innerhalb des vereinbarten Auftrags und der dokumentierten Weisungen des Kunden, soweit keine gesetzliche Verpflichtung eine andere Verarbeitung verlangt. Der AVV regelt außerdem Vertraulichkeit und angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
Kurz gesagt: Der AVV schafft einen klaren datenschutzrechtlichen Rahmen zwischen Kunde und KILES und ordnet die jeweiligen Verantwortlichkeiten nachvollziehbar zu.
KILES AVV / DPA – Auftragsverarbeitung für KILES Core · v1.4 · Stand August 2026
2. Sicherheit
Schutz von Daten und Zugängen
KILES setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um Kundendaten und Zugänge entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit abzusichern.
Die vollständige Sicherheitsbeschreibung befindet sich in der KILES TOM-Anlage.
Zugriff und Rollen▾
KILES verwendet rollenbezogene Zugriffskontrollen.
Unterschiedliche Nutzer- und Administrationsrollen verfügen über unterschiedliche Berechtigungen. Privilegierte interne Zugriffe werden nach dem Need-to-know-Prinzip beschränkt.
Für besonders berechtigte Zugänge ist Mehrfaktor-Authentifizierung vorgesehen. Serverseitige Berechtigungsprüfungen schützen sensible Funktionen und Daten.
Kurz gesagt: Nicht jeder Nutzer kann auf dieselben Informationen zugreifen. Berechtigungen werden entsprechend Rolle und tatsächlichem Bedarf begrenzt.
Verschlüsselung▾
Produktive Web- und API-Kommunikation erfolgt über verschlüsselte Verbindungen.
Vollständige KILES-Transkriptkopien werden nach dem dokumentierten Sicherheitsmodell verschlüsselt gespeichert. Das Sicherheitskonzept sieht hierfür individuelle Datenschlüssel und eine getrennte Schlüsselverwaltung vor.
Auch dauerhaft erforderliches Autorisierungsmaterial für angebundene Nutzerkonten wird verschlüsselt gespeichert.
Kurz gesagt: Besonders sensible persistierte Inhalte und Authentifizierungsinformationen werden mit dafür vorgesehenen Verschlüsselungsmechanismen geschützt.
Protokollierung und sensible Zugriffe▾
KILES führt technische Logs und Nachweise insbesondere für Authentifizierung, Zugriffskontrolle, Freigaben, Sicherheit, Retention, Betriebsüberwachung und Fehleranalyse.
Klartextpasswörter, Klartext-Sessioninformationen, dauerhaftes Autorisierungsmaterial und vollständige Transkripttexte sind nicht als reguläre fachliche Logdaten vorgesehen.
Besonders sensible privilegierte Zugriffe werden gesondert protokolliert.
Kurz gesagt: Logs dienen vor allem Sicherheit und Nachweisführung und sollen nicht unnötig vollständige Gesprächsinhalte duplizieren.
Sichere Kontoverbindung▾
Nutzer verbinden ihr vorgesehenes geschäftliches Konto über den dafür vorgesehenen Autorisierungsprozess.
Für technisch erforderliche Hintergrundfunktionen kann entsprechendes Autorisierungsmaterial verschlüsselt gespeichert werden.
Kurzlebige Zugriffsinformationen werden nur für die erforderlichen technischen Aufrufe verwendet und nicht als regulärer dauerhafter KILES-Datenbestand gespeichert.
Kurz gesagt: Die Kontoverbindung erfolgt über standardisierte Autorisierungsmechanismen, während dauerhaft benötigte Zugangsinformationen besonders geschützt werden.
Sicherheitsorganisation▾
Zu den organisatorischen Maßnahmen gehören insbesondere:
- Need-to-know für privilegierte Zugriffe,
- Mehrfaktor-Authentifizierung für besonders berechtigte Zugänge,
- Trennung von Kunden- und Betreiberrollen,
- kontrollierter Umgang mit Secrets und Schlüsselmaterial,
- kontrollierte Bereitstellung von Kundenumgebungen,
- Prüfung sicherheitsrelevanter Architekturänderungen,
- dokumentierte Retention- und Löschprozesse,
- interne Behandlung von Sicherheitsvorfällen,
- regelmäßige Überprüfung wesentlicher Sicherheitsprozesse.
Kurz gesagt: Sicherheit wird bei KILES nicht nur über einzelne technische Funktionen, sondern zusätzlich über Rollen, Prozesse und organisatorische Kontrollen umgesetzt.
Vollständige KILES TOM-Anlage öffnen
KILES TOM-Anlage · Technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO · v1.4 · Stand August 2026
3. Technische Dienstleister & Datenverarbeitung
Klar abgegrenzte technische Funktionen
KILES setzt für einzelne technische Aufgaben spezialisierte Dienstleister ein.
Diese unterstützen beispielsweise den sicheren Betrieb der Anwendung, die KI-gestützte Gesprächsanalyse, transaktionale Kommunikation sowie die technische Betriebsüberwachung.
Die vollständigen Anbieter, Rollen, Datenkategorien, Verarbeitungsregionen und Transfermechanismen sind in der KILES Subprozessor- und Transfer-Anlage dokumentiert.
Anwendungsbetrieb▾
Für die technische Bereitstellung von KILES werden Plattformdienste eingesetzt, die unter anderem Anwendungsoberfläche, serverseitige Funktionen, Datenbank, private Dateiablage und weitere erforderliche Betriebsfunktionen unterstützen.
Je nach Funktion können hierfür die für Betrieb, Nutzerverwaltung, Meetingverarbeitung, Analysen, Sicherheit und Nachweisführung erforderlichen KILES-Daten verarbeitet werden.
Besonders schutzbedürftige Inhalte unterliegen den in der TOM dokumentierten Sicherheits- und Verschlüsselungsmaßnahmen.
Kurz gesagt: Die technische Infrastruktur dient unmittelbar dem Betrieb von KILES. Daten werden entsprechend der jeweiligen Funktion und den dokumentierten Schutzmaßnahmen verarbeitet.
KI-gestützte Gesprächsanalyse▾
Für die Erstellung strukturierter Gesprächsanalysen nutzt KILES einen spezialisierten KI-Dienst.
Dabei kann der für die jeweilige Analyse erforderliche technisch bereinigte Gesprächskontext zusammen mit der notwendigen Analysekonfiguration verarbeitet werden.
Authentifizierungsgeheimnisse, kryptografische Transkript-Schlüssel und Klartextpasswörter sind nicht Bestandteil des vorgesehenen Analyseinhalts.
Der aktuelle Analyseprozess verwendet eine Konfiguration, die eine zusätzliche reguläre Speicherung der Anfrage durch die verwendete API-Funktion deaktiviert. Vollständige Transkripte und vollständige KI-Antworten werden im vorgesehenen KILES-Analysepfad außerdem nicht als reguläre Fehlerlogs protokolliert.
Kurz gesagt: Der externe KI-Dienst wird gezielt für die konkrete Gesprächsanalyse verwendet. Authentifizierungsgeheimnisse gehören nicht zum Analyseinhalt, und KILES Core nutzt Kundengespräche nicht für eigenständiges KILES-Modelltraining.
Transaktionale Kommunikation▾
Für produktbezogene E-Mails kann KILES einen spezialisierten Versanddienst einsetzen.
Dabei werden nur die für die jeweilige Kommunikation erforderlichen Angaben wie Empfängeradresse, gegebenenfalls Name, Nachrichtentext sowie technische Versand- und Zustellinformationen verarbeitet.
Klartextpasswörter, dauerhaftes Autorisierungsmaterial, Sessioninformationen und kryptografische Schlüssel werden nicht als regulärer E-Mail-Inhalt versendet.
Kurz gesagt: Die Verarbeitung ist auf die für die jeweilige transaktionale Kommunikation erforderlichen Daten ausgerichtet.
Technische Betriebsüberwachung▾
Für technische Trigger und die Überwachung der Verarbeitungspipeline nutzt KILES einen spezialisierten Monitoringdienst.
Nach dem vorgesehenen KILES-Modell erhält dieser keine vollständigen Transkripte, strukturierten Analysen, Teilnehmerlisten, Consent-Inhalte, Konto-Tokens, Session-Tokens oder kryptografischen Schlüssel.
Verarbeitet werden können technische Status-, Verfügbarkeits-, Fehler- und Antwortinformationen.
Kurz gesagt: Die technische Betriebsüberwachung ist auf System- und Statusinformationen begrenzt und erhält keine fachlichen Gesprächs- oder Analyseinhalte.
Kundenseitige Meeting- und Workspace-Plattform▾
KILES verbindet sich mit der vom Kunden bzw. jeweiligen Nutzer eingesetzten geschäftlichen Meeting- und Workspace-Umgebung.
Hierüber werden die für KILES erforderlichen Konto-, Kalender-, Meeting- und eindeutig zugeordneten Transkriptinformationen bereitgestellt.
Die Originaldaten innerhalb dieser Ausgangsplattform verbleiben unter der entsprechenden Umgebung und Vertragsbeziehung des Kunden.
Kurz gesagt: KILES nutzt die bestehende Arbeitsumgebung des Kunden als Quellsystem und verarbeitet daraus die für die vorgesehenen KILES-Funktionen erforderlichen Informationen.
Vollständige Anbieterinformationen▾
Die konkrete Anbieterstruktur, die jeweils verarbeiteten Datenkategorien, Datenstandorte sowie gegebenenfalls erforderliche Transfermechanismen werden vollständig in der KILES Subprozessor- und Transfer-Anlage dargestellt.
Kurz gesagt: Wer die technische Anbieterstruktur im Detail prüfen möchte, erhält dort die vollständigen Informationen an einer zentralen Stelle.
Vollständige Subprozessor- und Transfer-Anlage öffnen
KILES Subprozessor- und Transfer-Anlage · v1.4 · Stand August 2026
4. Speicherung & Löschung
Daten verfügbar halten, solange sie sinnvoll gebraucht werden
KILES unterscheidet bewusst zwischen der technischen vollständigen Transkriptgrundlage, den für den Kunden bestimmten strukturierten Analysen sowie weiteren Sicherheits- und Nachweisdaten.
Dadurch können besonders umfangreiche technische Rohdaten früher entfernt werden, während die für den Kunden wertvollen Analyseergebnisse länger nutzbar bleiben.
Vollständige Transkriptgrundlage▾
Die vollständige persistierte KILES-Transkriptkopie unterliegt grundsätzlich einer Standard-Retention von 90 Tagen ab dem erstmaligen erfolgreichen persistenten Import.
Eine spätere Analyse oder Re-Analyse startet diese Frist nicht erneut.
Die 90 Tage sind keine Mindestaufbewahrungsfrist. Eine zulässige frühere Löschung oder Crypto-Erasure bleibt möglich.
Die persistierte Transkriptkopie wird verschlüsselt gespeichert. Der Transkript-Klartext wird nur soweit und solange verarbeitet, wie dies für die zulässige Verarbeitung erforderlich ist, und nicht als zusätzlicher regulärer Klartextbestand dauerhaft gespeichert.
Kurz gesagt: Die umfangreiche vollständige Transkriptgrundlage wird nur für einen begrenzten Zeitraum vorgehalten und anschließend nach dem vorgesehenen Löschkonzept behandelt.
Ihre strukturierten Analysen bleiben länger verfügbar▾
Die für den Kunden bestimmten strukturierten KILES-Analysen werden bewusst getrennt von der vollständigen Transkriptgrundlage behandelt.
Dadurch können bereits erzeugte Coaching-Hinweise, Zusammenfassungen, Scores und weitere Analyseergebnisse grundsätzlich bis zu 24 Monate verfügbar bleiben.
So können berechtigte Nutzer auch Monate später auf frühere Gesprächsanalysen zurückgreifen, Entwicklungen nachvollziehen und ältere Ergebnisse erneut ansehen, ohne dass dafür die vollständige technische Transkriptgrundlage ebenso lange vorgehalten werden muss.
Eine frühere Löschung oder Minimierung bleibt möglich, wenn dies aufgrund von Zweckbindung, Vertragsverhältnis, Weisungen, Betroffenenrechten oder anderen anwendbaren Anforderungen erforderlich ist.
Kurz gesagt: KILES trennt technische Rohdaten von den für den Kunden nützlichen Ergebnissen: Die vollständige Transkriptgrundlage kann früher entfernt werden, während die daraus entstandenen Analysen für die weitere Nutzung und Nachvollziehbarkeit länger verfügbar bleiben können.
Crypto-Erasure▾
Nach Ablauf der vorgesehenen Retention einer vollständigen Transkriptkopie beziehungsweise bei zulässiger früherer Löschung kann das für ihre Rekonstruktion benötigte individuelle Schlüsselmaterial technisch zerstört oder unbrauchbar gemacht werden.
Ein gegebenenfalls noch vorhandener verschlüsselter Datenbestand kann danach aus dem aktiven KILES-System nicht mehr zum ursprünglichen Volltext rekonstruiert werden.
Kurz gesagt: Das Löschkonzept für vollständige Transkriptgrundlagen umfasst einen kryptografischen Mechanismus, der eine spätere reguläre Rekonstruktion technisch verhindert.
Weitere Daten▾
Für Nutzer-, Authentifizierungs-, Meeting-, Consent-, Host-, Zugriffs-, Sicherheits- und technische Betriebsdaten gilt nicht pauschal dieselbe Aufbewahrungsfrist.
Diese Daten werden entsprechend ihrem jeweiligen Zweck, dokumentierten Weisungen, Vertragsunterlagen und anwendbarem Recht gelöscht, minimiert, invalidiert oder – soweit erforderlich und zulässig – in reduzierter Form als Nachweis fortgeführt.
Kurz gesagt: KILES behandelt unterschiedliche Daten entsprechend ihrem tatsächlichen Zweck und verwendet nicht unnötig eine einzige lange Speicherfrist für alle Datenkategorien.
Nach Ende der Nutzung▾
Nach Ende der Verarbeitung werden Daten nach Maßgabe des AVV, der Lösch- und Retentionregeln und der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben behandelt.
Daten, die sich weiterhin ausschließlich in einer vom Kunden kontrollierten externen Ausgangsplattform befinden, werden durch eine KILES-seitige Löschung nicht automatisch dort ebenfalls gelöscht.
Kurz gesagt: KILES regelt den eigenen Datenlebenszyklus klar und trennt ihn von Daten, die weiterhin unter der Kontrolle des Kunden in dessen eigenen Ausgangssystemen liegen.
Vollständige Lösch- und Retention-Anlage öffnen
KILES Lösch- und Retention-Anlage · v1.4 · Stand August 2026
5. Verantwortungsvolle Nutzung
KILES für Coaching und Qualitätsentwicklung
KILES Core ist für Sales Coaching, Gesprächsreflexion und Qualitätsentwicklung vorgesehen.
Die ausführlichen Regeln zur bestimmungsgemäßen und sicheren Nutzung befinden sich im Dokument KILES Zulässige und unzulässige Nutzung.
Coaching statt erheblicher Personalentscheidungen▾
KILES ist kein HR-Entscheidungssystem.
Scores, Prozentwerte, Durchschnittswerte und andere Analyseindikatoren beziehen sich auf konkrete analysierte Gespräche und den hierfür eingesetzten Bewertungsrahmen.
Sie stellen keine objektive Gesamtbewertung der allgemeinen Arbeitsleistung, Eignung, Produktivität, Persönlichkeit oder persönlichen Qualität eines Menschen dar.
KILES-Ergebnisse dürfen deshalb nicht als alleinige oder maßgebliche Grundlage erheblicher Personalentscheidungen eingesetzt werden.
Kurz gesagt: KILES soll Gesprächsqualität sichtbar und reflektierbar machen und dabei einen klar abgegrenzten Coaching- und Qualitätsentwicklungszweck unterstützen.
Sichere und rechtmäßige Nutzung▾
Nicht vorgesehen sind insbesondere:
- rechtswidrig erlangte oder rechtswidrig aufgezeichnete Inhalte,
- unberechtigte Zugriffe auf Accounts oder technische Systeme,
- Manipulation von Authentifizierungs-, Rollen- oder Berechtigungsmechanismen,
- missbräuchliches automatisiertes Massenauslesen,
- gezielte Manipulation oder Umgehung von Lösch-, Retention-, Monitoring- oder Sicherheitsmechanismen.
Gesetzlich oder vertraglich zulässige Sicherheitsprüfungen bleiben unberührt, soweit sie rechtmäßig und unter Einhaltung der hierfür geltenden Anforderungen erfolgen.
Kurz gesagt: Die Nutzungsregeln dienen vor allem dem legitimen Produkteinsatz, sicheren Accounts und dem verantwortungsvollen Umgang mit Analyseergebnissen.
Nutzung außerhalb von KILES▾
Werden Inhalte aus strukturierten KILES-Analysen kopiert, exportiert oder in andere Systeme übertragen, bleibt der Kunde für die Zulässigkeit und Zweckbindung dieser weiteren Verarbeitung verantwortlich.
Die vereinbarte No-HR-Decision-Nutzungsgrenze gilt auch für exportierte oder anderweitig übernommene KILES-Ergebnisse.
Kurz gesagt: KILES-Ergebnisse können für zulässige Geschäftszwecke weitergenutzt werden; der vereinbarte verantwortungsvolle Nutzungsrahmen bleibt dabei bestehen.
Vollständige Nutzungsregeln öffnen
KILES Zulässige und unzulässige Nutzung · v1.4 · Stand August 2026
6. Einführung von KILES im Unternehmen
Datenschutz, interne Governance & Arbeitnehmervertretung
Die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung einer Software können je nach Unternehmen, Personengruppe und konkretem Einsatz unterschiedlich sein.
Die KILES Betriebsrat-/DSB-Kundenpflichten unterstützen den Kunden dabei, die für seinen konkreten Einsatz relevanten Datenschutz- und Governance-Themen strukturiert zu berücksichtigen.
Der Kunde gestaltet seinen konkreten Einsatz▾
Der Kunde entscheidet insbesondere:
- welche Personengruppen und Teams KILES nutzen,
- welche geschäftlichen Meetingarten verarbeitet werden,
- welche internen Rollen auf Analysen zugreifen,
- wie die Ergebnisse innerhalb des vereinbarten Produktzwecks verwendet werden.
Der Kunde bleibt deshalb innerhalb seines Verantwortungsbereichs für die rechtmäßige und organisatorisch zulässige Einführung und Nutzung verantwortlich.
Kurz gesagt: Das Unternehmen behält die Kontrolle darüber, wie KILES konkret eingeführt, konfiguriert und innerhalb der eigenen Organisation eingesetzt wird.
Datenschutzbeauftragter und DSFA▾
Ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, richtet sich nach dem konkreten Einsatz und dem damit verbundenen Risiko.
Die Anlage verlangt deshalb nicht pauschal für jeden KILES-Kunden eine DSFA, sondern eine Prüfung, ob sie im jeweiligen konkreten Einsatz erforderlich ist.
Soweit eine DSFA erforderlich ist, unterstützt KILES im Rahmen des AVV und der verfügbaren Informationen insbesondere bei der Beschreibung von Verarbeitung, Datenkategorien, Datenflüssen, Sicherheitsmaßnahmen, Dienstleistern und Retentionregeln.
Kurz gesagt: Entscheidend ist die konkrete Nutzung im Unternehmen. KILES stellt die dafür erforderlichen KILES-seitigen Informationen bereit.
Betriebsrat, Personalrat oder andere Arbeitnehmervertretung▾
Ob Informations-, Beratungs-, Beteiligungs- oder Mitbestimmungsrechte bestehen, hängt insbesondere vom anwendbaren Recht, der betrieblichen Organisation und dem tatsächlichen Einsatz ab.
Bei deutschen Betrieben kann insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG relevant sein. Ob und in welchem Umfang dies für den konkreten KILES-Einsatz gilt, ist anhand der tatsächlichen betrieblichen Ausgestaltung zu prüfen.
Kurz gesagt: Die Anlage unterstützt Unternehmen dabei, gegebenenfalls bestehende interne Beteiligungsprozesse korrekt zu berücksichtigen; sie unterstellt nicht pauschal dieselbe Situation für jeden Kunden.
Transparenz und Rechtsgrundlage▾
Der Kunde bleibt für die im konkreten Einsatz erforderliche Rechtsgrundlage sowie gesetzlich erforderliche Informations- und Transparenzmaßnahmen verantwortlich.
Die innerhalb von KILES vorgesehenen Freigabe-, Zustimmungs- und technischen Schutzprozesse können die praktische Umsetzung unterstützen, ersetzen aber nicht automatisch die rechtliche Prüfung des konkreten Kundeneinsatzes.
Kurz gesagt: KILES unterstützt technisch bei einer geordneten Einführung, während die rechtliche Ausgestaltung des jeweiligen Einsatzes beim Unternehmen verbleibt.
KILES Betriebsrat-/DSB-Kundenpflichten öffnen
KILES Betriebsrat-/DSB-Kundenpflichten · v1.4 · Stand August 2026
Fragen zu Datenschutz, Sicherheit oder den bereitgestellten Unterlagen können an info@kiles.app gerichtet werden.